Energiewende
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Nach EEG- und Offshore-Haftungsumlage wurden von den Übertragungsnetzbetreibern nun auch die restlichen
Umlagen bekannt gegeben. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird für nächstes Jahr wiedereingeführt, nachdem
sie 2016 nicht erhoben wurde.
Das verteuert die Energie:
Die Strompreis-Umlagen 2017
Alle fünf Umlagen zusammengerechnet
ergeben einen Anstieg von 7,178 auf
7,684 Cent/kWh, wenn jeweils die volle
Umlage zu entrichten ist. Das sind sie-
ben Prozent zum Jahreswechsel. Diese
Umlagen beeinflussen den Strompreis.
§19-Umlage
Mit dieser Umlage werden den Netz-
betreibern entgangene Einnahmen aus
den sog. Sondernetzentgelten ersetzt.
Sie setzt sich aus den verringerten Ent-
gelten für Unternehmen zusammen, die
entweder die Regelungen zur Atypik
(§19 StromNEV Absatz 2 Satz 1) oder
die gleichmäßige Netznutzung (§19
StromNEV Absatz 2 Satz 2) in Anspruch
nehmen.
Die Umlage beträgt 0,388 Cent/kWh für
alle Strommengen bis 1.000.000 kWh.
Strommengen darüber hinaus werden
mit 0,05 Cent/kWh belastet. Stromin-
tensive Betriebe und Schienenbahnen
(Stromkosten mindestens vier Prozent
am Umsatz) zahlen 0,025 Cent. Mit der
Umlage werden 1,116 Milliarden Euro
gewälzt. Davon entfallen 368 Millionen
Abnahmestellen in der BesAR die KWK-
Umlage nach denselben Regeln wie die
EEG-Umlage begrenzt. Nach der Prog-
nose der ÜNB entstehen Förderkosten
von 1,135 Milliarden Euro, die auf die
Stromverbraucher gewälzt werden. Da-
zu kommt der Nachholbetrag für 2015
in Höhe von 148 Millionen Euro.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage erhöht sich um 8,3
Prozent von 6,354 auf 6,88 Cent/kWh.
Offshore-Haftungsumlage
Die Umlage für Risiken der Anbindung
der Offshore-Windparks beträgt für die
ersten 1.000.000 kWh -0,028 Cent/kWh.
Der negative Betrag ergibt sich aus dem
prallgefüllten Konto. Die Risiken belau-
fen sich 2017 nach Prognosen der
Übertragungsnetzbetreiber auf knapp
250 Millionen Euro. Strommengen über
1.000.000 kWh werden mit 0,038
Cent/kWh belastet. Stromintensive Un-
ternehmen (vier Prozent Stromkosten
am Umsatz) zahlen für die Strommen-
gen jenseits der ersten GWh 0,025
Cent/kWh. (em/tl)
auf Satz 1 und 748 Miliionen Euro auf Satz 2. Durch
einen Kostenvortrag aus 2015 verringert sich der
Umlagebetrag auf 1,099 Milliarden Euro.
AbLaV-Umlage
Mit dieser Umlage werden entstehende Kosten nach
der Abschaltbare Lasten Verordnung (AbLaV) auf die
Stromkunden gewälzt. Die Umlage beträgt 0,006
Cent/kWh. Die Umlage wird gleichmäßig auf alle kWh
verteilt.
KWK-Umlage
Mit dieser Umlage werden die durch das KWKG ent-
stehenden Kosten für die Förderung dieser Technik auf
die Stromkunden gewälzt. Da derzeit nicht sicher ist,
ob der Gesetzentwurf zur Änderung des KWKG 2016
zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, wurden von
den ÜNB zwei Umlagen veröffentlicht. Sie rechnen je-
doch mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten, so dass die
Berechnung auf Basis des KWKG 2016 als Rückfall-
position zu betrachten ist. Umlage auf Basis Regie-
rungsentwurf: Demnach ergibt sich eine Umlage in
Höhe von 0,438 Cent/kWh für alle Stromverbräuche,
die an Abnahmestellen anfallen, die nicht unter die
Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG fallen.
Der Betrag setzt sich zusammen aus der eigentlichen
Umlage für 2017 in Höhe von 0,383 Cent/kWh und ei-
nem Nachholbetrag für 2015 von 0,056 Cent/kWh. Für