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Energiewende

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Foto: M.Schuppich/fotolia

Nach EEG- und Offshore-Haftungsumlage wurden von den Übertragungsnetzbetreibern nun auch die restlichen

Umlagen bekannt gegeben. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird für nächstes Jahr wiedereingeführt, nachdem

sie 2016 nicht erhoben wurde.

Das verteuert die Energie:

Die Strompreis-Umlagen 2017

Alle fünf Umlagen zusammengerechnet

ergeben einen Anstieg von 7,178 auf

7,684 Cent/kWh, wenn jeweils die volle

Umlage zu entrichten ist. Das sind sie-

ben Prozent zum Jahreswechsel. Diese

Umlagen beeinflussen den Strompreis.

§19-Umlage

Mit dieser Umlage werden den Netz-

betreibern entgangene Einnahmen aus

den sog. Sondernetzentgelten ersetzt.

Sie setzt sich aus den verringerten Ent-

gelten für Unternehmen zusammen, die

entweder die Regelungen zur Atypik

(§19 StromNEV Absatz 2 Satz 1) oder

die gleichmäßige Netznutzung (§19

StromNEV Absatz 2 Satz 2) in Anspruch

nehmen.

Die Umlage beträgt 0,388 Cent/kWh für

alle Strommengen bis 1.000.000 kWh.

Strommengen darüber hinaus werden

mit 0,05 Cent/kWh belastet. Stromin-

tensive Betriebe und Schienenbahnen

(Stromkosten mindestens vier Prozent

am Umsatz) zahlen 0,025 Cent. Mit der

Umlage werden 1,116 Milliarden Euro

gewälzt. Davon entfallen 368 Millionen

Abnahmestellen in der BesAR die KWK-

Umlage nach denselben Regeln wie die

EEG-Umlage begrenzt. Nach der Prog-

nose der ÜNB entstehen Förderkosten

von 1,135 Milliarden Euro, die auf die

Stromverbraucher gewälzt werden. Da-

zu kommt der Nachholbetrag für 2015

in Höhe von 148 Millionen Euro.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage erhöht sich um 8,3

Prozent von 6,354 auf 6,88 Cent/kWh.

Offshore-Haftungsumlage

Die Umlage für Risiken der Anbindung

der Offshore-Windparks beträgt für die

ersten 1.000.000 kWh -0,028 Cent/kWh.

Der negative Betrag ergibt sich aus dem

prallgefüllten Konto. Die Risiken belau-

fen sich 2017 nach Prognosen der

Übertragungsnetzbetreiber auf knapp

250 Millionen Euro. Strommengen über

1.000.000 kWh werden mit 0,038

Cent/kWh belastet. Stromintensive Un-

ternehmen (vier Prozent Stromkosten

am Umsatz) zahlen für die Strommen-

gen jenseits der ersten GWh 0,025

Cent/kWh. (em/tl)

auf Satz 1 und 748 Miliionen Euro auf Satz 2. Durch

einen Kostenvortrag aus 2015 verringert sich der

Umlagebetrag auf 1,099 Milliarden Euro.

AbLaV-Umlage

Mit dieser Umlage werden entstehende Kosten nach

der Abschaltbare Lasten Verordnung (AbLaV) auf die

Stromkunden gewälzt. Die Umlage beträgt 0,006

Cent/kWh. Die Umlage wird gleichmäßig auf alle kWh

verteilt.

KWK-Umlage

Mit dieser Umlage werden die durch das KWKG ent-

stehenden Kosten für die Förderung dieser Technik auf

die Stromkunden gewälzt. Da derzeit nicht sicher ist,

ob der Gesetzentwurf zur Änderung des KWKG 2016

zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, wurden von

den ÜNB zwei Umlagen veröffentlicht. Sie rechnen je-

doch mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten, so dass die

Berechnung auf Basis des KWKG 2016 als Rückfall-

position zu betrachten ist. Umlage auf Basis Regie-

rungsentwurf: Demnach ergibt sich eine Umlage in

Höhe von 0,438 Cent/kWh für alle Stromverbräuche,

die an Abnahmestellen anfallen, die nicht unter die

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG fallen.

Der Betrag setzt sich zusammen aus der eigentlichen

Umlage für 2017 in Höhe von 0,383 Cent/kWh und ei-

nem Nachholbetrag für 2015 von 0,056 Cent/kWh. Für