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Energiewende

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Foto: arsdigital/fotolia

Das Thüringer Förderprogramm „Solar Invest“ unterstützt den Ausbau der Solarenergie und innovative Mieter-

strommodelle. Mit dem neuen Förderprogramm „Solar Invest“ erhalten Thüringens Mieterinnen und Mieter – und

das schließt ausdrücklich die Mieter von Gewerbeflächen mit ein – stärker als bisher die Möglichkeit, von der

Energiewende zu profitieren.

Einen Schwerpunkt der neuen Förder-

möglichkeiten bildet die Unterstützung

sogenannter Mieterstrommodelle, bei

denen dezentral vor Ort produzierter

Solarstrom direkt von den Mieterinnen

und Mietern von Wohn- und Gewerbe-

flächen genutzt wird. Dies ist besonders

kostengünstig, weil der klimafreundli-

che Strom nicht über die öffentlichen

Netze eingeleitet werden muss und da-

mit weder Netznutzungsentgelte noch

Konzessionsabgaben anfallen.„Wir wol-

len die Bürgerinnen und Bürger zu

Energie-Gewinnern machen. Mieter tra-

gen bislang stärker als andere Gruppen

die Kosten des Ausbaus der erneuerba-

ren Energien, ohne von den Preisvor-

teilen profitieren zu können. Mieter-

strommodelle sind ein innovatives und

soziales Konzept, das auch Bürgern oh-

ne Wohneigentum die Möglichkeit er-

öffnet, von der klimafreundlichen

Stromerzeugung zu profitieren“, so

Energieministerin Anja Siegesmund.

Ziel des Förderprogramms „Solar Invest“

ist es, den weiteren Ausbau der Photovoltaik in

Thüringen zu unterstützen. Dafür stehen in den Jahren

2016 und 2017 rund 3,4 Millionen Euro bereit. Neben

Investitionen in Solar- und Speicheranlagen werden

neue Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte unter-

stützt, mit denen der Ausbau der erneuerbaren Ener-

gien in Thüringen weiter vorangebracht wird. Geför-

dert werden Photovoltaikanlagen, wenn sie Strom zum

Eigenverbrauch oder Direktverbrauch vor Ort erzeu-

gen und nicht ins öffentliche Netz einspeisen.„Eigen-

verbrauch ist auch bei sinkenden Einnahmen aus der

EEG-Einspeisevergütung eine effektive Möglichkeit,

die Sonnenenergie vom eigenen Dach wirtschaftlich

zu nutzen. Zudem reduziert der direkt im Haus genutz-

te Strom die Belastung unserer Stromnetze“, so die

Ministerin. In Kombination mit einem stationären

Energiespeicher können Investitionen in Solaranlagen

mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden.

Mit dem Förderprogramm „Solar Invest“ werden au-

ßerdem Bürgerenergiegenossenschaften unterstützt,

die sich an Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-

Energien-Gesetz (EEG) 2017 beteiligen wollen. Die

Anforderungen an EEG-Ausschreibungen sind hoch

und für Bürgerenergiegenossenschaften finanziell

kaum leistbar. „Bürgerenergiegenossenschaften sind

eine tragende Säule der Energiewende

und erhöhen die Akzeptanz für den Aus-

bau klimafreundlicher Energien. Das

Engagement dieser Akteure ist daher zu

unterstützen“, sagte Siegesmund.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer

des Bundesverbandes Solarwirtschaft

e.V. begrüßte die neue Förderrichtlinie:

„Thüringens neues Förderprogramm ist

ein klares Bekenntnis zur Solarenergie

und überbrückt schmerzhafte Lücken

auf Bundesebene. Der Freistaat stellt

die Weichen dafür, dass endlich auch

Mieter klimafreundlichen Solarstrom

ernten und zugleich ihre Stromkosten

senken können. Die Akzeptanz in der

Bevölkerung für die Energiewende dürf-

te dadurch weiterwachsen. Endlich er-

hält Solarenergie damit auch stärker

Einzug in die Innenstädte. Wir begrüßen

ebenso die Förderung stationärer

Speicher. Sie entkoppeln Solarenergie

von der Tageszeit und ermöglichen die

Nutzung von Sonnenstrom rund um die

Uhr“, sagte Körnig. (em/tl)

Neuer Schwung

für die Sonnenenergie