Energiewende
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Das Thüringer Förderprogramm „Solar Invest“ unterstützt den Ausbau der Solarenergie und innovative Mieter-
strommodelle. Mit dem neuen Förderprogramm „Solar Invest“ erhalten Thüringens Mieterinnen und Mieter – und
das schließt ausdrücklich die Mieter von Gewerbeflächen mit ein – stärker als bisher die Möglichkeit, von der
Energiewende zu profitieren.
Einen Schwerpunkt der neuen Förder-
möglichkeiten bildet die Unterstützung
sogenannter Mieterstrommodelle, bei
denen dezentral vor Ort produzierter
Solarstrom direkt von den Mieterinnen
und Mietern von Wohn- und Gewerbe-
flächen genutzt wird. Dies ist besonders
kostengünstig, weil der klimafreundli-
che Strom nicht über die öffentlichen
Netze eingeleitet werden muss und da-
mit weder Netznutzungsentgelte noch
Konzessionsabgaben anfallen.„Wir wol-
len die Bürgerinnen und Bürger zu
Energie-Gewinnern machen. Mieter tra-
gen bislang stärker als andere Gruppen
die Kosten des Ausbaus der erneuerba-
ren Energien, ohne von den Preisvor-
teilen profitieren zu können. Mieter-
strommodelle sind ein innovatives und
soziales Konzept, das auch Bürgern oh-
ne Wohneigentum die Möglichkeit er-
öffnet, von der klimafreundlichen
Stromerzeugung zu profitieren“, so
Energieministerin Anja Siegesmund.
Ziel des Förderprogramms „Solar Invest“
ist es, den weiteren Ausbau der Photovoltaik in
Thüringen zu unterstützen. Dafür stehen in den Jahren
2016 und 2017 rund 3,4 Millionen Euro bereit. Neben
Investitionen in Solar- und Speicheranlagen werden
neue Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte unter-
stützt, mit denen der Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien in Thüringen weiter vorangebracht wird. Geför-
dert werden Photovoltaikanlagen, wenn sie Strom zum
Eigenverbrauch oder Direktverbrauch vor Ort erzeu-
gen und nicht ins öffentliche Netz einspeisen.„Eigen-
verbrauch ist auch bei sinkenden Einnahmen aus der
EEG-Einspeisevergütung eine effektive Möglichkeit,
die Sonnenenergie vom eigenen Dach wirtschaftlich
zu nutzen. Zudem reduziert der direkt im Haus genutz-
te Strom die Belastung unserer Stromnetze“, so die
Ministerin. In Kombination mit einem stationären
Energiespeicher können Investitionen in Solaranlagen
mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden.
Mit dem Förderprogramm „Solar Invest“ werden au-
ßerdem Bürgerenergiegenossenschaften unterstützt,
die sich an Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) 2017 beteiligen wollen. Die
Anforderungen an EEG-Ausschreibungen sind hoch
und für Bürgerenergiegenossenschaften finanziell
kaum leistbar. „Bürgerenergiegenossenschaften sind
eine tragende Säule der Energiewende
und erhöhen die Akzeptanz für den Aus-
bau klimafreundlicher Energien. Das
Engagement dieser Akteure ist daher zu
unterstützen“, sagte Siegesmund.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbandes Solarwirtschaft
e.V. begrüßte die neue Förderrichtlinie:
„Thüringens neues Förderprogramm ist
ein klares Bekenntnis zur Solarenergie
und überbrückt schmerzhafte Lücken
auf Bundesebene. Der Freistaat stellt
die Weichen dafür, dass endlich auch
Mieter klimafreundlichen Solarstrom
ernten und zugleich ihre Stromkosten
senken können. Die Akzeptanz in der
Bevölkerung für die Energiewende dürf-
te dadurch weiterwachsen. Endlich er-
hält Solarenergie damit auch stärker
Einzug in die Innenstädte. Wir begrüßen
ebenso die Förderung stationärer
Speicher. Sie entkoppeln Solarenergie
von der Tageszeit und ermöglichen die
Nutzung von Sonnenstrom rund um die
Uhr“, sagte Körnig. (em/tl)
Neuer Schwung
für die Sonnenenergie